Die Fiskalvertretung: Vereinfachung und Beschleunigung von Warenverkehr

Datum: 08. Mai 2013   /   Publiziert von   /   Abgelegt unter Business

Eine Fiskalvertretung bietet Vorteile für im Ausland ansässige Unternehmen, die sich in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke vertreten lassen wollen: Der Vertretene hat dadurch keine Förmlichkeiten dem deutschen Zoll gegenüber zu erfüllen, die Erwerbssteuer wird erst im Nachhinein erhoben und der Warenverkehr wird dadurch beschleunigt und vereinfacht.

Die Pflichten des Fiskalvertreters

Der Fiskalvertreter übernimmt grundsätzlich die steuerlichen Pflichten des vertretenen Unternehmens. Dabei hat die Fiskalvertretung durch eine Erteilung der Vollmacht die gleichen Rechte wie der Vertretene und kann so beispielsweise Anträge stellen. Diese Vollmacht muss vor der Ausführung der Umsätze erteilt werden. Dadurch ist der Fiskalvertreter verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr der Besteuerungsgrundlagen zu machen. Hierbei tritt er mit einer eigenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Vertreter des ausländischen Unternehmens auf. Zusätzlich muss er monatlich beziehungsweise vierteljährlich Meldungen bei dem Bundeszentralamt für Steuern machen und seiner Aufzeichnungspflicht nachkommen, nach der er alle vereinbarten Entgelte für steuerfreie Umsätze gesondert festhält.

Die Voraussetzungen für die Bestellung einer Fiskalvertretung

Der Vertretene darf weder seinen Wohnsitz, noch den unternehmerischen Sitz, die Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Ausserdem darf der Unternehmer in Deutschland keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen. Nach Bestellung der Fiskalvertretung muss sich der Vertretene weder steuerlich registrieren lassen noch seinen Erklärungspflichten nachkommen. Die betreffenden Waren müssen aus einem Drittland stammen und für ein EU-Zielland bestimmt sein – ausser Deutschland. Nach der Zollabfertigung in Deutschland wird die Ware als innergemeinschaftliche Lieferung in das Zielland geliefert und unterliegt den erwerbssteuerlichen Regeln dieses Landes. Die Wahl einer Fiskalvertretung ist in Deutschland dabei freiwillig. Die Auswahl eines bestimmten Fiskalvertreters sollte auf Grundlage seiner Erfahrungen und Spezialisierungen stattfinden, um professionell betreut zu werden. Die Fiskalvertretung über Porath ist dabei ein zuverlässiger Partner, der als eingetragener Fiskalverteter Ihren Warenverkehr und die zugehörigen steuerlichen Prozesse begleitet.

Warenverkehr vereinfachen und beschleunigen: Mit einer Fiskalvertretung

Die Fiskalvertretung bietet eine vielfache Entlastung für ausländische Unternehmer, die über Deutschland Waren in ein anderes EU-Land liefern lassen wollen. Sie sind dadurch ihrer Erklärungs- und Meldepflicht entbunden, müssen sich nicht steuerlich registrieren lassen und weder eine Umsatzsteuererklärung anfertigen noch Aufzeichnungen über die Lieferungen in Deutschland führen. All diese Aufgaben übernimmt die Fiskalvertretung für den Unternehmer.

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