Wann ist ein Nachmieter zumutbar?

Datum: 16. Jan 2014   /   Publiziert von   /   Abgelegt unter Heim & Garten

Wer ausserterminlich die eigene Mietwohnung kündigen will, muss einen zumutbaren Nachmieter präsentieren. Die Frage, wann ein Nachmieter zumutbar ist, beschäftigt viele Menschen – und nicht selten auch die Gerichte.

So darf ein Vermieter beispielsweise kein homosexuelles Paar ablehnen. Auch Ausländer dürfen grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der ausländische Wohnungssuchende lediglich über eine kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung verfügt, so dass der Vermieter davon ausgehen muss, dass der Mieter nicht bis zum nächsten Kündigungstermin bleiben wird.

Häufig lehnen Vermieter Nachmieter aufgrund von Überbelegung ab. Dabei ist nicht von Belang wie viele Menschen bislang in der Wohnung gelebt haben, sondern wie viele Personen eine Wohnung verträgt. Eine 3-Zimmer-Wohnung beispielsweise kann problemlos von 2-3 Personen belegt werden.

Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist die Zahlungsmoral. So ist eine Betreibung alleine noch nicht Grund genug für eine Ablehnung. Nur bei mehreren Betreibungen, insbesondere solche von regelmässigen Zahlungen wie beispielsweise Krankenkassenprämien oder Steuerzahlungen, darf ein Vermieter einen Nachmieter ablehnen.

Im Zweifelsfalle sollte immer zuerst das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. Wenn hier keine Einigung erreicht werden kann, stehen die Schlichtungsbehörden zur Verfügung.

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